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Vertragsbedingungen cobra Hosting (Standard und Premium) (Hosting, Microsoft® Office, Parallels® RAS)

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen den Kunden und der Firma cobra GmbH, Line-Eid-Straße 1, 78467 Konstanz (nachfolgend: Provider) geschlossenen Verträge über die Erbringung von Leistungen zum cobra Hosting. Sie regeln insbesondere das Hosting der cobra Software. Der Kunde erhält dazu die technische Möglichkeit und Berechtigung auf diese Software, welche auf einem Server der Buhl Data Service GmbH, Am Siebertsweiher 3/5, 57290 Neunkirchen (nachfolgend: Unterauftragnehmer) gehostet wird, zuzugreifen und die Funktionalitäten im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen. Die Überlassung der cobra Software im Rahmen der Softwaremiete ist ausdrücklich nicht Bestandteil des Vertrages zum cobra Hosting. Diese Software unterliegt den jeweils geltenden urheberrechtlichen Bestimmungen. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen in Bezug auf cobra Hosting-Leistungen, auch wenn die Geschäftsbedingungen nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die der Provider nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Provider unverbindlich, auch wenn der Provider ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten auch dann, wenn der Provider in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag des Kunden vorbehaltlos ausführt.

2. Hosting

2.1 Der Provider erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet nach Maßgabe der beigefügten Leistungs- und Funktionsbeschreibung. Hierzu stellt der Provider dem Kunden Systemressourcen auf einem virtuellen Server, d.h. Speicherplatz auf einem auch von anderen Kunden genutzten und nutzbaren Speichermedium, der für den Kunden als selbstständiger Server erscheint, zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang ablegen.

2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der dem Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Provider bereitgestellten Übergabepunkt des Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Provider nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.

2.3 Der Provider erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 97%. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten und abzüglich Unterbrechungszeiten, die durch den Kunden (mit-)verursacht wurden. Der Provider ist berechtigt, von Montag bis Sonntag in der Zeit von 22:00 bis 04:00 Uhr (MEZ) für insgesamt 12 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vorgenannten Leistungen nicht zur Verfügung.

2.4 Der Provider setzt den Server auf Wunsch des Kunden auf den Auslieferungszustand zurück. Dieser Service ist in der monatlichen Vergütung bereits enthalten. Er umfasst jedoch keine Datensicherung oder Rückübertragung gesicherter Daten auf den Server. Nicht gesicherte Daten gehen bei der Zurücksetzung auf den Auslieferungszustand verloren. Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden täglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt dann rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, eine Rückübertragung der gesicherten Inhalte ist kostenpflichtig und muss gesondert vereinbart werden.

2.5 Der Provider ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anpassen zu lassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen des Providers zu gewährleisten, so wird der Provider dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Provider das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.

3. Microsoft® Software (Application Service Providing)

3.1 Im Rahmen der Nutzung des cobra Hostings (Standard und Premium) erwirbt der Kunde gegen Entgelt Zugriff auf Software (Windows Server®; optional: Microsoft® Office) der Firma Microsoft®. Zur Bereitstellung dieses Zugriffs ist der Provider aufgrund bestehender Vereinbarungen mit der Firma Microsoft® nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen befugt.

3.2 Der Zugriff des Kunden auf Software der Firma Microsoft® ist ausschließlich mit Microsoft-Lizenzen möglich, die der Kunde über den Provider erworben hat. Die Nutzung einer eigenen Microsoft-Lizenz ist nach den Lizenzbedingungen der Firma Microsoft® nicht gestattet. Sollte der Kunde eine eigene Microsoft-Lizenz in Betrieb haben, so ist diese unverzüglich zu deinstallieren. Der Provider wird den Kunden darüber entsprechend informieren. Kommt der Kunde der Pflicht zur Deinstallation auch nach erfolglosem Ablauf einer durch den Provider gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so ist der Provider berechtigt, die Deinstallation dieser Lizenzen selbst vorzunehmen.

3.3 Es ist dem Kunden untersagt, in den vorgenannten Microsoft®-Produkten enthaltene Hinweise auf Urheberrechts- oder Markenrechtsinhaber oder auf sonstige Eigentumsrechte zu entfernen, zu modifizieren oder zu verschleiern.

3.4 Es ist dem Kunden untersagt, die vorgenannten Microsoft®-Produkte zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies nicht nach geltendem Recht ausdrücklich gestattet ist.

3.5 Gewährleistung und Haftung von Microsoft® für direkte oder indirekte sich aus vorgenannten Microsoft®-Produkten ergebende Schäden sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

3.6 Technischer Support wird nicht von Microsoft® (oder deren Lieferanten/Erfüllungsgehilfen), sondern vom Provider (oder in dessen Auftrag von Dritten) erbracht.

3.7 Es ist dem Kunden untersagt, die Microsoft®-Produkte (oder deren Dokumentation) zu kopieren, zu vertreiben, zu verbreiten, zu veröffentlichen oder Dritten zu vermieten, in Leasing zu überlassen, auszuleihen, zu verpfänden, direkt oder indirekt zu übertragen oder sonst zugänglich zu machen bzw. die Funktionalität der Microsoft®-Produkte von den Dritten nutzen zu lassen. Ergänzend gelten die Beschränkungen aus den jeweils anwendbaren Produktbenutzungsrechten Microsofts® für Service Provider (sog. „Service Provider Use Rights“ bzw. SPUR, abrufbar unter: http://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?Mode=3&DocumentTypeId=2). Der Kunde ist ferner nicht berechtigt, etwaige in oder auf den Microsoft®-Produkten enthaltene Urheber-/Marken- oder Patentrechtshinweise zu entfernen oder etwaige Microsoft®-Logos/-Marken sowie sonstige Kennzeichen zu verwenden bzw. sonst eine Handlung vorzunehmen, die diese Rechte beeinträchtigen könnte (z.B. Herstellung/Vertrieb/Überlassung von Produktfälschungen oder eine Beteiligung an einer solchen Herstellung/Vertrieb/Überlassung).

3.8 Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Provider seinen Namen und seine Anschrift zum Zwecke der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Microsoft® an Microsoft® übermitteln darf.

3.9 Dem Kunden ist bewusst, dass die Microsoft®-Produkte nicht fehlertolerant sind und deshalb nicht zur Nutzung in Umgebungen oder Anwendungen entwickelt, hergestellt oder konzipiert wurden, in denen das Versagen von Softwareprodukten zum Tod, zu Körperverletzungen oder schweren körperlichen Schäden oder Schäden an Eigentum oder Umwelt führen können (sog. „Hoch-Risiko-Nutzung“). Der Kunde ist zu einer solchen Hoch-Risiko-Nutzung daher nicht berechtigt.

3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch mit Wirkung zugunsten der Firma Microsoft Ireland Operations Limited, Atrium Building Block B, Carmenhall Road, Sandyford Industrial Estate, Dublin 18, Ireland, und deren verbundenen Unternehmen gelten. Er ist insbesondere damit einverstanden, dass die vorgenannte Firma und deren verbundene Unternehmen berechtigt sind, Regelungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzusetzen und deren Beachtung zu überprüfen.

3.11 Der Kunde haftet gegenüber dem Provider und gegenüber der Firma Microsoft Ireland Operations Limited, Atrium Building Block B, Carmenhall Road, Sandyford Industrial Estate, Dublin 18, Ireland, und deren verbundenen

Unternehmen für jegliche Verstöße gegen diesen Abschnitt 3 in vollem Umfang.

4. Parallels® Remote Application Server (RAS) (nur beim cobra Premium Hosting)

4.1 Im Rahmen der Nutzung des cobra Premium Hostings erwirbt der Kunde gegen Entgelt Zugriff auf Software (Parallels® Remote Application Server „RAS“) der Firma Parallels® (Parallels International GmbH). Zur Bereitstellung dieses Zugriffs ist der Provider aufgrund bestehender Vereinbarungen mit der Firma Parallels® und dem Vertriebspartner Vanquish® (Vanquish GmbH) nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen befugt.

4.2 Der Provider gewährt dem Kunden im Rahmen der Nutzung von Parallels® RAS das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte, nicht übertragbare und widerrufliche Recht ein, die Software mit der vereinbarten Anzahl beliebiger, namentlich nicht zu registrierender, Nutzer gleichzeitig zu nutzen (Concurrent-User-Lizenz).

4.3 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung von Parallels® (abrufbar unter https://www.corel.com/en/eula/) zwischen Provider und Kunde entsprechend gilt. Dies beinhaltet insbesondere, aber nicht abschließend, die in Ziff. 4.4 bis 4.6 genannten Pflichten. Im Falle eines Verstoßes gegen die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung von Parallels® behält sich der Provider das Recht vor, die Lizenz zu widerrufen.                            

4.4 Es ist dem Kunden untersagt, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode zu ermitteln sowie die Software, die Dokumentation oder die Lizenzschlüssel in irgendeiner Weise zu modifizieren, zu übersetzen, anzupassen oder davon abgeleitete Werke zu erstellen.

4.5 Es ist dem Kunden untersagt, die Software oder eine Kopie davon zu vermieten, zu verleasen, zu vertreiben, zu verkaufen, abzutreten oder anderweitig zu übertragen, die Software für Timesharing-Zwecke oder anderweitig zugunsten einer anderen Person oder juristischen Person zu nutzen oder für unerlaubte oder verbotene Zwecke oder als Mittel zur Verletzung von Rechten Dritter zu verwenden.

4.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, Eigentumshinweise von der Software oder der Dokumentation zu entfernen oder zu versuchen, einen in der Software enthaltenen Kopierschutzmechanismus zu umgehen sowie die Software für einen anderen als den vorgesehenen Zweck zu nutzen oder die Software zu nutzen, um zu versuchen, unbefugten Zugang zu einem Software-as-a-Service-Angebot, einer Cloud-Computing-Plattform oder einem von Parallels® bereitgestellten Dienst oder Parallels® zugehörigen Systemen oder Netzwerken zu erhalten oder zu erlangen.

4.7 Gewährleistung und Haftung von Parallels® für direkte oder indirekte sich aus dem vorgenannten Parallels®-Produkt ergebende Schäden sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

4.8 Der Kunde ist damit einverstanden, dass Parallels® eine Überprüfung der Aktivierung und Nutzung von Parallels-Lizenzen per Fernzugriff durchführen kann. Alle Daten, die dadurch gesammelt werden, sind anonym und können nicht zur Identifizierung einzelner Nutzer verwendet werden. Die Erfassung von Informationen und Daten in Verbindung mit der Nutzung von Parallels-Produkten erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung von Parallels® (abrufbar unter www.parallels.com/about/legal/privacy).

4.9 Technischer Support wird nach Wahl des Providers von Parallels® (oder deren Lieferanten/Erfüllungsgehilfen) oder von Vanquish® (oder deren Lieferanten/Erfüllungsgehilfen) erbracht.

4.10 Der Kunde haftet gegenüber dem Provider und gegenüber der Firma Parallels® und deren verbundenen Unternehmen für jegliche Verstöße gegen diesen Abschnitt 4 in vollem Umfang.

5. Datensicherung, -löschung

5.1 Während der Vertragslaufzeit und für eine Übergangsfrist von 14 Tagen nach Vertragsende hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, seine auf dem Server gespeicherten Daten per Datenfernübertragung auf einem eigenen Datenträger lokal zu sichern. 14 Tage nach Vertragsende wird der Provider die auf dem Server gespeicherten Daten des Kunden löschen. Hierauf wird der Provider den Kunden bei der Kündigungsbestätigung noch einmal hinweisen.

5.2 Ein Zurückbehaltungsrecht sowie das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) stehen dem Provider hinsichtlich der Daten des Kunden nicht zu.

6. Zugriffsberechtigungen

Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Arbeitsplatz erhält der Kunde pro Arbeitsplatz eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle zwölf Monate, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichen enthalten. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. Der Kunde wird hierüber informiert. Er erhält dann vom Provider ein neues Passwort zugeteilt. Der Provider ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben.

7. Pflichten des Kunden

7.1 Der Kunde übernimmt es, eine Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen und dem vom Provider definierten Datenübergabepunkt herzustellen. Der Provider ist berechtigt, den Datenübergabepunkt jederzeit neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden zu ermöglichen. Der Kunde wird in diesem Fall eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen.

7.2 Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Providers oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Providers abgelegten Daten nicht gefährden. Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen ist der Provider berechtigt, diese Programme, Skripte etc. zu deaktivieren oder deinstallieren und unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Der Provider wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

7.3 Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen des Providers ist davon abhängig, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software den technischen Mindest-Anforderungen an die Nutzung des Internets, an die Nutzung der Microsoft®-Software und – sofern zutreffend – an die Nutzung von Parallels® RAS erfüllt und die vom Kunden zur Nutzung der Anwendungssoftware berechtigten Nutzer mit der Bedienung der Software vertraut sind. Die Konfiguration seines IT-Systems ist Aufgabe des Kunden. Der Provider bietet an, ihn hierbei aufgrund einer gesondert abzuschließenden Vereinbarung zu unterstützen.

7.4 Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen und Vorgaben ist der Kunde verantwortlich.

7.5 Der Provider hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn die der Ziffer 3 oder 4 zugrundeliegenden Vereinbarungen zwischen Microsoft® oder Parallels® und dem Unterauftragnehmer beendet werden. Der Kunde hat in diesem Fall sämtliche ihm überlassenen Microsoft®- oder Parallels®-Produkte (und deren Dokumentation) unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten.

8. Rechte, Reseller-Ausschluss

8.1 Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Provider und einem von ihm ggf. beauftragten Subunternehmer (s. Ziff. 9) das Recht ein, die vom Provider für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Zur Beseitigung von Störungen ist der Provider auch berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.

8.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten die Inanspruchnahme der Leistungen des Providers zu gestatten. Dritter ist nicht, wer im Auftrag des Kunden die Leistungen unentgeltlich in Anspruch nimmt, wie beispielsweise Angestellte des Kunden, Freie Mitarbeiter im Rahmen des Auftragsverhältnisses etc.

9. Subunternehmer

9.1 Der Provider ist dazu berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen, ganz oder teilweise, auf einen oder mehrere Subunternehmer zu übertragen. Der Kunde ist insbesondere damit einverstanden, dass die cobra Software auf einem Server der Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 3/5, 57290 Neunkirchen („Unterauftragnehmer“) gehostet wird. Auf Anforderung wird der Provider den Kunden umfassend über die Subunternehmer informieren, insbesondere über die technischen, organisatorischen und operativen Möglichkeiten der Subunternehmer.

9.2 Die vertraglichen Vereinbarungen mit den Subunternehmern sind so zu gestalten, dass sie den gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Anforderungen, insbesondere an den Urheberrechts- und Datenschutz sowie die Datensicherheit, die im Verhältnis zwischen den Parteien bestehen, entsprechen. Hierbei stellt der Provider insbesondere sicher, dass die in den Bestimmungen zur Datenverarbeitung festgelegten Regelungen auch im Verhältnis zu den Subunternehmern gelten (siehe Bestimmungen zur Datenverarbeitung).

9.3 Der Einsatz von Subunternehmern entbindet den Provider nicht von der Verantwortung für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag und diesen Vertragsbedingungen.

10. Hotline

Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Provider dem Kunden zur Unterstützung in technischen Fragen eine Hotline zur Verfügung, die zu den unter www.cobra.de veröffentlichten Geschäftszeiten zu erreichen ist. Der telefonische Grundsupport zur cobra Software ist Bestandteil der Leistungen des cobra Hostings. Dieser beinhaltet die Hilfestellung zu inhaltlichen Grundlagen sowie der grundsätzlichen Bedienung von Funktionen. Im Rahmen des Grundsupports kann der Provider keine individuellen Anpassungen vornehmen. Darüber hinausgehende Supportleistungen können vom Kunden jedoch gegen Zahlung eines Entgelts in Anspruch genommen werden. Die Hotline wird auch anderen Kunden zur Verfügung gestellt. Kundenanfragen an die Hotline werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet.

11. Mängelhaftung

11.1 Erbringt der Provider die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen mangelhaft, so ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

11.2 Ist die vom Provider zur Nutzung überlassene Software gem. Ziff. 3 oder 4  dieser Vertragsbedingungen mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben ist, haftet der Provider gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel.

11.3 Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes oder der Anwendungssoftware gem. Ziff. 3 oder 4 dieser Vertragsbedingungen an den Kunden vorhanden waren, haftet der Provider nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat. Die verschuldensunabhängige Haftung des Providers für anfängliche Mängel der Software wird ausgeschlossen.

11.4 Der Kunde hat dem Provider Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr.

11.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Provider bei der Fehlerfeststellung und Mängelbeseitigung zu unterstützen und auf Wunsch Hilfsinformationen zu erstellen bzw. zur Verfügung zu stellen. Der Provider ist berechtigt, einen evtl. auftretenden Fehler zu umgehen, wenn dieser selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und dadurch die Nutzung der Software gemäß dieser Vertragsbedingungen nicht erheblich leidet. Der Kunde ist verpflichtet, bereitgestellte Updates, Patches und/oder Servicepacks für die vorgenannte Software zu nutzen, und vor der Installation dieser Software und anschließend regelmäßig, insbesondere bevor er eine Änderung der Hard- oder Softwareumgebung vornimmt, seine Daten zu sichern. Soweit den Kunden ein Mitverschulden durch die Verletzung vertraglicher Pflichten oder durch von ihm oder einem Dritten vorgenommene Änderungen an der Software oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung des Produktes trifft, haftet der Provider nicht. Er übernimmt keine Gewähr für die Auswahl, die nicht von ihm selbst durchgeführte Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse der Software.

11.6 Die Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung durch den Kunden, Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht werden, ist nicht Gegenstand der Leistungen der Softwaremiete.

12. Haftung

Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Provider insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, sofern und soweit ihm die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird.

13. Änderung der Vertragsbedingungen

Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist der Provider berechtigt, diese Vertragsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen. Der Provider wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen innerhalb von sechs Wochen zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. Widerspricht der Kunde fristgerecht, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; beiden Parteien steht in diesem Fall das Recht zur ordentlichen Kündigung zu. Der Provider wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Textform, ebenso die Aufhebung des Textformerfordernisses.

14.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von cobra, uns steht es jedoch frei, auch das Gericht an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand anzurufen.

14.5 Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der cobra (abrufbar unter https://cobra.de/agb/).  

Stand August 2026