Vertragsbedingungen cobra Aktualitätsgarantie
1. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
1.1 Diese Bedingungen gelten für den Fall, dass der Kunde die Software käuflich erworben hat. cobra verpflichtet sich für die Dauer dieses Vertrages, die im Angebot näher bezeichnete Vertragssoftware instand zu halten, zu pflegen und Ihnen entsprechende Service Packs und Updates zu liefern. cobra ist berechtigt, die Pflege und Instandhaltung von lizenzierter Drittsoftware direkt durch deren Hersteller erbringen zu lassen.
1.2 cobra stellt Ihnen jeweils die neuste von cobra freigegebene Version der Vertragssoftware zur Verfügung. Diese ist jeweils Gegenstand der Aktualitätsgarantie. Eventuell bei Ihnen vorhandene ältere Programmlizenzen sind nicht Gegenstand des Aktualitätsgarantie-Vertrages.
1.3 Zu den Vertragsleistungen gehören die kostenfreie Bereitstellung neuer Programmversionen, die kontinuierliche Anpassung an technische und organisatorische Rahmenbedingungen (Updates/Service-Packs) und die Bereitstellung von Schnittstellen und Funktionen, die die Nutzung des Produktes ermöglichen. Folgende Schnittstellen und Funktionen können ausschließlich Bestandteil der Aktualitätsgarantie sein (maßgebend für den konkreten Schnittstellen- und Funktionsumfang ist die jeweilige Produktbeschreibung), deren Nutzung setzt einen gültigen Aktualitätsgarantie-Vertrag voraus:
- cobra Mobile CRM-Lizenz
- Schnittstelle zu Microsoft Office
- Schnittstelle zu E-Mailprogrammen
- CTI-Schnittstelle
- integrierte Warenwirtschaftsschnittstellen
- Schnittstelle für Zusatzmodule und Lösungen der cobra Partner
- cobra CRM BI-Modul (Serverkomponente, Dashboard-Designer, eine BI-Viewer-Lizenz)
- cobra CXM WEBCONNECT mit 3 Endpunkten
- cobra CRM E-Rechnung
- cobra CRM/CXM mit Künstlicher Intelligenz (KI)
- cobra E-Mail Autopilot mit 2 Postfächern
Im Rahmen der Produktweiterentwicklung können neue Programmfunktionen als Bestandteil der Aktualitätsgarantie zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch des Anwenders auf bestimmte Erweiterungen oder Ergänzungen der Programme besteht nicht.
1.4 Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen ist ein bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme lückenloser Bestand des Aktualitätsgarantie-Vertrages und die Bezahlung der Vertragsgebühr.
1.5 Die für die Software im Rahmen der Lizenzierung eingeräumten Rechte gelten auch für neue Versionen im Rahmen des gültigen Aktualitätsgarantie-Vertrages fort.
2. Leistungen außerhalb der Aktualitätsgarantie
Nicht vom Vertrag erfasste zusätzliche Leistungen übernimmt cobra auf Ihre Anfrage gegen gesonderte Zahlungsvereinbarung, wenn ihr zum Zeitpunkt der Anforderung ausreichendes Pflegepersonal zur Verfügung steht. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Stundensätze von cobra unter Berücksichtigung des erforderlichen Zeitaufwandes.
3. Instandhaltung
3.1 cobra steht dafür ein, dass die vertragsgegenständliche Software während der Vertragslaufzeit die im Produktblatt spezifizierten Funktionen aufweist.
3.2 cobra verpflichtet sich, von Ihnen gemeldete Probleme der Software zu untersuchen und Ihnen nach Möglichkeit Hinweise zu geben, um diese Probleme zu beseitigen. cobra ist berechtigt, die Fehlersuche und Fehlerbeseitigung von lizenzierter Drittsoftware direkt durch deren Hersteller erbringen zu lassen. Bei wesentlichen Fehlern der Software verpflichtet sich cobra, den Fehler in einem der folgenden neuen Programmstände zu beseitigen. Voraussetzung für Fehlersuche und Fehlerbeseitigung ist Ihre Mitwirkung in einem von cobra nach Bedarf geforderten angemessenen Umfang.
3.3 Die Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung durch Sie, Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht werden, ist nicht Gegenstand der Leistungen der Aktualitätsgarantie.
4. Sonstiges
4.1 Im Hinblick auf P17 Produkte gelten – soweit vorstehend nicht anders geregelt – ferner die Regelungen des „Softwarekaufvertrages“ und des „Vertrages über eine Aktualitätsgarantie“ (beide abrufbar unter https://www.map-plus.de/dokumente) der P17 GmbH im Verhältnis zwischen cobra und Kunde entsprechend.
4.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte ein wesentlicher Punkt nicht geregelt sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung eine Regelung herbeizuführen, die dem beabsichtigten Erfolg am nächsten kommt und die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
4.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind in Textform und bei Bezugnahme auf diesen Vertrag wirksam. Der Anspruch des Kunden auf Aktualitätsgarantie ist nicht auf einen anderen Kunden übertragbar.
4.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von cobra, uns steht es jedoch frei, auch das Gericht an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand anzurufen. Im Übrigen gelten die AGB der cobra (https://cobra.de/agb/).
Stand: August 2026

