Lernen Sie cobra CRM in unserer Akademie kostenlos kennen! Hier starten.       

Vertragsbedingungen Software-as-a-Service (SaaS)

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Nutzungsbedingungen gelten für alle zwischen dem Kunden und der cobra GmbH, Line-Eid-Straße 1, 78467 Konstanz (nachfolgend: Anbieter) geschlossenen Verträge über die Bereitstellung von Software als Software as a Service (nachfolgend: SaaS) im B2B-Geschäftsverkehr.

1.2 Dieses Angebot richtet sich ausdrücklich nicht an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Es gilt nur für Unternehmer. Als Unternehmer gilt jede Person oder Firma, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Diese Nutzungsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen in Bezug auf diesen Vertragsgegenstand, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die der Anbieter nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Anbieter unverbindlich, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.4 Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter als Auftragsverarbeiter des Kunden wird hiermit zusätzlich zu diesen Nutzungsbedingungen der unter https://cobra.de/datenschutz/avv/  abrufbare Vertrag zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO (AVV) geschlossen. Der Kunde hat vor Abgabe seiner Bestellung Gelegenheit zur Kenntnisnahme des AVV; mit Abgabe der Bestellung nimmt er den AVV an. Der Anbieter stellt den AVV unter der vorgenannten Adresse dauerhaft zum Abruf sowie zur Speicherung und zum Ausdruck bereit. Einer gesonderten Unterzeichnung bedarf es nicht. Für Änderungen des AVV gilt Ziffer 9; zwischen den Parteien gilt sodann stets die danach wirksam gewordene Fassung des AVV.

2. Vertragsgegenstand: Software as a Service (SaaS)

2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in ihrer jeweils aktuellen Version als SaaS in einem Rechenzentrum (sog. Cloud) zur Nutzung über das Internet für die vereinbarte Laufzeit bereit.

2.2 Der Anbieter stellt dem Kunden die Software am Übergabepunkt (Schnittstelle des vom Anbieter betriebenen Datennetzes zu anderen Netzen) zur Nutzung bereit. Die Software verbleibt dabei auf dem Server des Anbieters. Vom Anbieter nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem vom Anbieter betriebenen Übergabepunkt.

2.3 Der Anbieter erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 97%. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten und abzüglich Unterbrechungszeiten, die durch den Kunden (mit-)verursacht wurden. Der Anbieter ist berechtigt für insgesamt 12 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vorgenannten Leistungen nicht zur Verfügung.

2.4 Der Kunde erkennt an, dass der Zugang zu den Diensten aus technischen (z.B. Störungen, Wartungen) oder außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegenden Gründen (z.B. höhere Gewalt, Drittverschulden) zeitweilig beschränkt sein kann.

3. Datensicherung, -löschung

3.1 Die Cloud-Inhalte werden täglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt dann rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien.

3.2 Eine Rückübertragung der gesicherten Inhalte (nachfolgend: Back-up-Services) ist kostenpflichtig und muss gesondert vereinbart werden.

3.3 Während der Vertragslaufzeit hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, seine auf dem Server gespeicherten Daten mittels der einzelnen Exportfunktionen der Software oder per Programmierschnittstelle (API) zu sichern. Mit Vertragsende werden alle Zugänge des Kunden gesperrt und die auf dem Server gespeicherten Daten des Kunden gelöscht.

4. Support

4.1 Der Anbieter stellt dem Kunden zur Unterstützung in technischen Fragen einen Support zur Verfügung.

4.2 Es werden je nach Ausbaustufe der Software unterschiedliche Support-Modelle angeboten, z.B. Basis-Support per E-Mail / E-Mail und Telefonsupport / Persönlicher Ansprechpartner. Der genaue Umfang des Supports ergibt sich aus der Produktbeschreibung, abrufbar unter www.cobra.de.

4.3 Der Support dient allein der Unterstützung des Kunden bei der Inanspruchnahme der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen des Anbieters. Der Support wird auch anderen Kunden zur Verfügung gestellt. Kundenanfragen an die Hotline werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet.

5. Art und Umfang der Nutzung

5.1 Der Kunde ist berechtigt, mit der lizenzierten Anzahl an namentlich zu registrierenden Nutzern über einen Browser auf die Software zuzugreifen (Named-User-Lizenz). Für die Nutzung sind die Herstellung einer Internetverbindung bis zum Übergabepunkt des Anbieters und die Verwendung eines vom Anbieter freigegebenen aktuellen Browsers erforderlich.

5.2 Es sind je nach Ausbaustufe der Software unterschiedliche Limitierungen vorgesehen, z.B. Umfang von Funktionen oder numerische Begrenzungen. Der genaue Nutzungs- und Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der Produktbeschreibung, abrufbar unter www.cobra.de.

5.3 Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang der Software unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden jederzeit und ohne Angabe des konkreten Grundes zu erweitern, zu verringern, einzustellen oder in sonstiger Weise zu ändern, sofern die vertraglich geschuldete Beschaffenheit im Wesentlichen erhalten bleibt. Eine Aufhebung oder Einschränkung bedarf einer Ankündigungsfrist von 1 Monat.

5.4 Soweit in der Software Adressdaten bereitgestellt werden, ist es dem Kunden ausdrücklich untersagt, diese (auch nicht in Auszügen) zu extrahieren, anderweitig zu nutzen, nachzubilden, zu veröffentlichen (z.B. im Internet) oder in Rohform Dritten (auch nicht zu Testzwecken) zur Verfügung zu stellen. Es wird klargestellt, dass der Kunde kein Eigentum an den Adressdaten erwirbt.

6. Pflichten des Kunden

6.1 Für den Zugriff auf die Software erhält der Kunde pro Nutzer eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen, vom System durchgesetzten Abständen, mindestens jedoch alle 12 Monate, zu ändern. Der Kunde darf die Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben.

6.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten die Inanspruchnahme der Leistungen des Anbieters zu gestatten. Dritter ist nicht, wer im Auftrag des Kunden die Leistungen unentgeltlich in Anspruch nimmt, wie beispielsweise Angestellte des Kunden, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater im Rahmen des Auftragsverhältnisses etc.

6.3 Für die Einhaltung etwaiger handels- und/oder steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen und Vorgaben ist allein der Kunde verantwortlich.

6.4 Es bestehen je nach Ausbaustufe der Software unterschiedliche Mitwirkungspflichten des Kunden, z.B. für die Einrichtung einer Single-Sign-On-Authentifizierung. Die jeweiligen Mitwirkungspflichten ergeben sich aus der Produktbeschreibung, abrufbar unter www.cobra.de bzw. www.events-planen.de.

6.5 Die von dem Kunden abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Anbieter und den von diesem beauftragten Subunternehmern das Recht ein, die für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen bzw. öffentlich zugänglich machen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter auch berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob er zu der vorstehenden Rechteeinräumung berechtigt ist, insbesondere ob die Verarbeitung personenbezogener Daten den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt. Der Kunde sichert dies dem Anbieter zu und stellt ihn von jedweden Ansprüchen Dritter und sonstigen Nachteilen frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen.

7. Trial-Phase und Testphase mit eingeschränktem Leistungsumfang

7.1 Für einzelne Produkte steht eine Trial-Phase zum Kennenlernen des Produktes zur Verfügung. In den ersten 10 Tagen ab Vertragsschluss ist der Kunde berechtigt, die Software kostenlos zu nutzen (Trial-Phase). Der Vertrag endet nach Ablauf der Trial-Phase automatisch, wenn der Kunde nicht einen kostenpflichtigen Vertrag schließt.

7.2 Bei Nutzung der cobra CRM Cloud ist der Kunde berechtigt, die Software in einem eingeschränkten Nutzungsumfang kostenlos zu nutzen. Die Einschränkung ergibt sich aus der Anzahl der in der cobra CRM Cloud zu speichernden Datensätze. Die Testphase endet, wenn der Kunde das Limit der zu speichernden Datensätze erreicht hat.

8. Subunternehmer

8.1 Der Anbieter ist dazu berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen, im Rahmen der Vereinbarung über Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (AVV) ganz oder teilweise, auf einen oder mehrere Subunternehmer zu übertragen.

8.2 Die vertraglichen Vereinbarungen mit den Subunternehmern sind so zu gestalten, dass sie den gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Anforderungen, insbesondere an den Urheberrechts- und Datenschutz sowie die Datensicherheit, die im Verhältnis zwischen den Parteien bestehen, entsprechen. Hierbei stellt der Anbieter insbesondere sicher, dass die in der Vereinbarung über Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (AVV) festgelegten Regelungen auch im Verhältnis zu den Subunternehmern gelten.

9. Änderung der Nutzungsbedingungen/AVV

Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist der Anbieter berechtigt, diese Nutzungsbedingungen und/oder die AVV wie folgt zu ändern oder zu ergänzen. Der Anbieter wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Nutzungsbedingungen und/oder der AVV nicht einverstanden, so kann er den Änderungen innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Nutzungsbedingungen bzw. der AVV als von ihm genehmigt. Der Anbieter wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Nutzungsbedingungen bzw. der AVV auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; beiden Parteien steht in diesem Fall das Recht zur ordentlichen Kündigung zu.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1 Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Nutzungsbedingungen.

10.3 Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der cobra GmbH (abrufbar unter https://cobra.de/agb/). Bei Widersprüchen haben diese Nutzungsbedingungen Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

10.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von cobra, uns steht es jedoch frei, auch das Gericht an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand anzurufen.

11. Abweichende Bedingungen für kostenlose Bereitstellung von Software

11.1 Soweit der Anbieter dem Kunden Software kostenlos zur Nutzung bereitstellt, gelten abweichend folgende Bedingungen. Dies gilt insbesondere für Zeiträume, in denen die Software kostenlos getestet werden kann (Trial), für etwaig angebotene kostenlose Software mit eingeschränktem Nutzungs-/Funktionsumfang (Free) und für kostenlose Software, die die wesentlichen Funktionen einer geplanten finalen Version enthält, aber weder vollständig fertig entwickelt noch ausreichend getestet worden ist (Beta).

11.2 Soweit Kunden die Software kostenlos nutzen, steht ihnen ohne gesonderte Vereinbarung kein Support zur Verfügung.

11.3 Der Anbieter sichert für kostenlos bereitgestellte Software keine bestimmte Verfügbarkeit zu.

11.4 Bei kostenlos bereitgestellter Software kann der Vertrag von beiden Seiten ohne Mindestlaufzeit und ohne Einhaltung von Form- und Fristerfordernissen jederzeit gekündigt werden.

11.5 Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, etwaige Free-Versionen insgesamt einzustellen.

11.6 Sofern der Kunde eine etwaig angebotene Free-Version 3 Monate nicht nutzt, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden ohne vorherige Benachrichtigung zu sperren oder zu löschen.

11.7 Dem Kunden ist bekannt, dass eine Beta-Version fehlerhaft sein kann und deshalb nicht für den produktiven Einsatz geeignet ist. Ein etwaiger produktiver Einsatz der Beta-Version erfolgt daher allein auf Risiko des Kunden.

11.8 Bei kostenlos bereitgestellter Software gelten für Haftung und Gewährleistung die gesetzlichen Regelungen des Rechts der Schenkung bzw. der Leihe entsprechend.

Stand: August 2026