Die Komplexität der DSGVO überfordert viele Unternehmen.
Hier finden Sie kompakt alles Wichtige zu den zentralen Absätzen 12-16
Das Recht auf transparente Informationen
Die Informationspflicht des Verantwortlichen
Informationspflicht, wenn Daten nicht beim Betroffenen erhoben werden
Auskunftsrecht
Wichtiger Hinweis:
Die DSGVO besteht aus 99 Artikeln. Wir haben die aus unserer Sicht relevanten für Sie ausgesucht und vereinfacht.
Unsere Angaben sind deshalb ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit und sind nicht rechtsverbindlich.
Sie dienen vor allem der Verdeutlichung der Umsetzung der DSGVO Regelungen in das cobra System.
Artikel 16 bedeutet für Sie, dass Sie Jederzeit die Daten einer Person korrigieren müssen, wenn diese das verlangt. Und zwar sofort.
Ihre Lösung in cobra
§ 16.1 in der Praxis umgesetzt: